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Stühle im Kirchenschiff

Update -
Information zu Präsenz-Gottesdiensten in den Gemeinden

 

Trotz Shutdown - Gottesdienste an Sonntagen können weiter stattfinden – unter Auflagen, die die Neuapostolische Kirche Westdeutschland regelmäßig aktualisiert. Wochengottesdienste bleiben für die Dauer des Shutdowns als Präsenzveranstaltung in allen Gemeinden weiterhin ausgesetzt Es kann jedoch in unserem Bezirk durch regionale Vorschriften Abweichungen geben. Bitte schauen Sie immer aktuell unter TERMINE der Gemeinde. ---------------------------------------------- In den meisten Gemeinden des Bezirks Frankfurt finden grundsätzlich Gottesdienste an Sonntagen (s.o.) statt. Um die Sicherheit der Gottesdienstteilnehmer zu gewährleisten, hat die Kirchenleitung Richtlinien herausgegeben, die sich nach den behördlichen Vorgaben zum Infektionsschutz richten. Die Gemeinden und alle Teilnehmer sind angehalten, auf die sorgfältige Einhaltung der Richtlinien zu achten.

Was ist zu beachten, wenn Sie in den Frankfurter Gemeinden Gottesdienste besuchen möchten?

  • Teilnahme am Gottesdienst

Eine Anmeldung zur Teilnahme am Gottesdienst ist erforderlich. Informationen zum Anmeldeverfahren werden auf der Webseite der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht. Bedingt durch die Abstandsregel (in Hessen 1,5 m) ist die Platzkapazität der Kirchengebäude deutlich niedriger als gewohnt und deshalb die mögliche Teilnehmerzahl am Gottesdienst beschränkt. Spontane Gottesdienstbesuche oder Besuche von Gottesdiensten in einer anderen Gemeinde sind in aller Regel nicht möglich. Gemeindemitgliedern, die zu einer Risikogruppe zählen, ist es möglich, weiterhin die zentralen Video-Gottesdienste oder -soweit bereits möglich - auch gemeindeinterne Videostreams zu nutzen oder sich per Telefon in einen Gemeinde-Gottesdienst einzuwählen.

  • Infektionsschutz 

Am Gottesdienst darf nur teilnehmen, wer keinerlei Erkältungssymptome hat. Das Betreten der Kirche ist nur mit Mund-/Nasenschutz gestattet, ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Auch auf  dem gesamten Kirchengelände ist auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes zu achten; Gruppenbildung ist zu vermeiden. Am Eingang findet eine Handdesinfektion statt. Gottesdienstbesucher werden namentlich erfasst, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Gesangbücher werden nicht ausgegeben. Im Kirchenraum sind die zur Verfügung stehenden Plätze gekennzeichnet, auf dem Fußboden sind ggfs. Laufwege und Abstandsflächen markiert. Personen aus demselben Hausstand können nebeneinander sitzen, ansonsten gilt die Abstandsregel von 1,5 m.  Seit der neuen Verordnung der Bundesregierung vom 19. Januar ist das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes (OP- oder FFP2-Maske) im Gebäude und auf dem Kirchengrundstück verpflichtend – auch während des Gottesdienstes am Platz (mit Ausnahme des Dienstleiters/Sprechers). Masken mit Auslassventil sind nicht gestattet. 

  • Ablauf des Gottesdienstes

Der liturgische Ablauf bleibt weitgehend unverändert, doch wird im Gottesdienst nicht gesungen. Während die Orgel das Eingangslied vorträgt, steht die Gemeinde. Der Liedtext kann still im mitgebrachten Gesangbuch oder aus der Gesangbuch-App mitgelesen oder stimmlos mitgesummt werden. Das „Unser Vater“  soll nur leise mitgebetet werden. Vor der Aussonderung des Heiligen Abendmahls verlassen die zur Darreichung der Hostien eingeteilten Amtsträger zur Handdesinfektion das Kirchenschiff. Die Gemeindemitglieder treten unter Einhaltung des Sicherheitsabstands mit  Mund-/Nasenschutz zum Empfang der Hostie vor; der die Hostie darreichende Amtsträger trägt ebenfalls Mund-/Nasenschutz. Der Empfang der Hostie erfolgt mit einem leise gesprochenen „Amen“, die Hostie wird erst am Platz eingenommen. 

Anstelle des gesungenen dreifachen „Amen“ bestätigt die Gemeinde den Empfang des Schlusssegens mit einem gesprochenen einfachen "Amen" und hält während des Orgelspiels still inne. Das Verlassen des Kirchenschiffs erfolgt unter Beachtung der Abstandsregeln. Gruppenbildung ist zu vermeiden. Auch auf dem Kirchengelände ist der Mund-/Nasenschutz verpflichtend zu tragen.

*) Details zu den aktuellen Richtlinien, die für die ganze Gebietskirche Gültigkeit haben, findet man hier.

Wenn Verordnungen der Stadt-/Landkreise weitere verschärfende Maßnahmen verlangen, wird dies auf Gemeindeebene kommuniziert. Bitte informieren Sie sich immer im Vorfeld auch auf den Terminseiten der Gemeinden.

Stühle im Kirchenschiff

21. Januar 2021
Text: Lothar Basche, Regina Hoffmann

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