Trotz Shutdown - Gottesdienst erleben ist möglich – Auflagen, aktualisiert die Neuapostolische Kirche Westdeutschland regelmäßig. Ab 25. April gilt wieder eine inzidenzabhängige Planung von Gottesdiensten. Es kann dadurch in unserem Bezirk durch regionale Unterschiede gegebenenfalls Abweichungen geben. Bitte schauen Sie immer aktuell unter TERMINE der Gemeinde.
In den Gemeinden des Bezirks Frankfurt können aufgrund der aktuellen Inzidenzlage (Stand 27.5.) Gottesdienste in allen Gemeinden wieder regelmäßig stattfinden. Eine rechtzeitige Anmeldung ist immer erforderlich - spontane Gottesdienstbesuche sind weiterhin nicht möglich. Um die Sicherheit der Gottesdienstteilnehmer zu gewährleisten, aktualisiert die Kirchenleitung regelmäßig die Richtlinien , die sich nach den behördlichen Vorgaben zum Infektionsschutz richten. Die Gemeinden und alle Teilnehmer sind angehalten, auf die sorgfältige Einhaltung der Richtlinien zu achten.
Die kirchlichen Angebote der Gemeinden orientieren sich bis auf Weiteres an den Inzidenzwerten des Stadt-/Landkreises, zu dem die Gemeinde gehört.
Details zu den Regelungen und Schwellenwerten sind > hier erläutert. Hieraus ergibt sich eine wöchentliche Neubewertung der Lage.
Was ist zu beachten, wenn Sie in den Gemeinden des Kirchenbezirks Frankfurt Gottesdienste besuchen möchten?
- Teilnahme am Gottesdienst
Eine Anmeldung zur Teilnahme am Gottesdienst ist erforderlich. Informationen zum Anmeldeverfahren werden auf der Webseite der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht. Bedingt durch die Abstandsregel (in Hessen 1,5 m) ist die Platzkapazität der Kirchengebäude deutlich niedriger als gewohnt und deshalb die mögliche Teilnehmerzahl am Gottesdienst beschränkt. Spontane Gottesdienstbesuche nicht möglich.
- Infektionsschutz
Am Gottesdienst darf nur teilnehmen, wer keinerlei Erkältungssymptome hat. Das Betreten der Kirche ist nur mit Mund-/Nasenschutz gestattet, ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Auch auf dem gesamten Kirchengelände ist auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes zu achten; Gruppenbildung ist zu vermeiden. Am Eingang findet eine Handdesinfektion statt. Gottesdienstbesucher werden namentlich erfasst, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Gesangbücher werden nicht ausgegeben. Im Kirchenraum sind die zur Verfügung stehenden Plätze gekennzeichnet, auf dem Fußboden sind ggfs. Laufwege und Abstandsflächen markiert. Derzeit dürfen nur Personen aus demselben Hausstand nebeneinander sitzen, ansonsten gilt die Abstandsregel von 1,5 m. Ausnahmen sind in Hessen seit dem 27. Mai möglich; Details siehe NAK West Richtlinie Corona Infektionsschutz Stand 20.5.2021 (pdf)
Seit der Verordnung der Bundesregierung vom 19. Januar ist das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes (OP- oder FFP2-Maske) im Gebäude und auf dem Kirchengrundstück verpflichtend – auch während des Gottesdienstes am Platz (mit Ausnahme des Dienstleiters/Sprechers). Masken mit Auslassventil sind nicht gestattet.
- Ablauf des Gottesdienstes
Der liturgische Ablauf bleibt weitgehend unverändert, doch wird im Gottesdienst nicht gesungen. Während die Orgel das Eingangslied vorträgt, steht die Gemeinde. Der Liedtext kann still im mitgebrachten Gesangbuch oder aus der Gesangbuch-App mitgelesen oder stimmlos mitgesummt werden. Das „Unser Vater“ soll nur leise mitgebetet werden. Vor der Aussonderung des Heiligen Abendmahls verlassen die zur Darreichung der Hostien eingeteilten Amtsträger zur Handdesinfektion das Kirchenschiff. Die Gemeindemitglieder treten unter Einhaltung des Sicherheitsabstands mit Mund-/Nasenschutz zum Empfang der Hostie vor; der die Hostie darreichende Amtsträger trägt ebenfalls Mund-/Nasenschutz. Der Empfang der Hostie erfolgt mit einem leise gesprochenen „Amen“, die Hostie wird erst am Platz eingenommen.
Anstelle des gesungenen dreifachen „Amen“ bestätigt die Gemeinde den Empfang des Schlusssegens mit einem gesprochenen einfachen "Amen" und hält während des Orgelspiels still inne. Das Verlassen des Kirchenschiffs erfolgt unter Beachtung der Abstandsregeln. Gruppenbildung ist zu vermeiden. Auch auf dem Kirchengelände ist der Mund-/Nasenschutz zu tragen, sofern die amtlichen Verordnungen dies vorschreiben.
Sofern der Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in dem Landkreis oder in der kreisfreien Stadt unterschritten wird, ist Solo- oder Ensemblegesang unter besonderen Bedingungen mit maximal vier Sängern wieder zugelassen.
*) Details zu den aktuellen Richtlinien, die für die ganze Gebietskirche Gültigkeit haben, findet man hier.
Wenn Verordnungen der Stadt-/Landkreise weitere verschärfende Maßnahmen verlangen, wird dies auf Gemeindeebene kommuniziert. Bitte informieren Sie sich immer im Vorfeld auch auf den Terminseiten der Gemeinden.
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