Für die Durchführung von Gottesdiensten in Gemeinden, die in Hotspot-Gebieten liegen, sind ab sofort zusätzliche Schutzmaßnahmen zu beachten (Hotspot = Inzidenzwert ist > 50). Aufgrund der aktuellen Einstufungen gelten die erweiterten Maßnahmen der Kirchenleitung inzwischen für alle Gemeinden unseres Kirchenbezirks.
a) Gottesdienstbesucher müssen auch während des Gottesdienstes den Mund-Nasen-Schutz am Platz angelegt lassen. Dies gilt auch für die am Altar sitzenden Amtsträger. In Frankfurt schreibt die Verordnung derzeit zusätzlich vor, dass auch die Dienstleiter einen Mund-/Nasenschutz tragen.
Grundsätzlich wird die Handhabung immer gemäß den aktuell gültigen Verordnungen der Stadt/Landkreise angepasst.
b) der Mund-Nasen-Schutz soll auch vor und nach dem Gottesdienst auf dem gesamten Kirchengrundstück getragen werden. „Wir wollen in der Öffentlichkeit zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der angespannten Lage umgehen“, so der Appell des Bezirksapostels.
c) Auf Gesangsdarbietungen im Gottesdienst und auf Proben soll verzichtet werden.
d) Auf die Durchführung von übergemeindlichen Gottesdiensten ist zu verzichten. Auch wenn solche Gottesdienste und Versammlungen unter Einhaltung der Regularien sicher durchgeführt werden könnten, soll der Personenverkehr von und nach Hotspot-Gebieten durch die kirchliche Organisation nicht verstärkt werden.
Einteilungen von einzelnen Amtsträgern zu Gottesdiensten in andere Gemeinden des Bezirks sind hiervon nicht betroffen.
Lüften vor und während des Gottesdienstes
Es wird noch einmal auf die Bedeutung des intensiveren Lüftungsverhaltens hingewiesen, wie das Stoßlüften vor Gottesdienstbeginn, vor dem Predigtbeitrag sowie vor der Feier des Heiligen Abendmahls.
Die Gottesdienstteilnehmer werden um Verständnis für das zusätzliche Lüften gebeten und mögen sich bei der Auswahl der Kleidung entsprechend darauf einstellen.
Lesen Sie auch die Informationen der Gebietskirche Westdeutschland.
26. Oktober 2020